Event · 28. September 2027
Tagung Familienrecht
Neueste Judikatur zu Obsorge, Kontaktrecht und Vermögensaufteilung
- Vor Ort
- ab € 670
Eckdaten
- Datum
- Di, 28. September 2027
- Uhrzeit
- 09:00–17:00 Uhr
- Ort
- ARS Seminarzentrum · Schallautzerstraße 4, 1010 Wien
- Teilnahme
- Vor Ort
- Preis
- ab € 670Preise verstehen sich netto (exkl. MWSt.), Ratenzahlung für Ausbildungen ab € 2.000,- möglich, fragen Sie bei unseren Bildungsberatern nach.
Anmeldung und Details bei ARS Akademie (öffnet in neuem Tab).
Überblick

Darum lohnt sich die Teilnahme
- Zwischen Kindeswohl, Vermögensaufteilung und Privatautonomie entstehen laufend neue rechtliche Fragestellungen.
- Aktuelle Judikatur zeigt, welche Maßstäbe Gerichte anlegen und welche Auswirkungen sich daraus auf Obsorge, Kontaktrecht, Eheverträge und die familienrechtliche Praxis ergeben.
Kursüberblick
Das Familienrecht befindet sich laufend im Wandel. Neue Entscheidungen des OGH und aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung werfen regelmäßig Fragen zur Vermögensaufteilung, Obsorge, zum Kontaktrecht und zur Gestaltung familienrechtlicher Vereinbarungen auf. Eine laufende Auseinandersetzung mit der aktuellen Judikatur wird damit zu einer wesentlichen Grundlage für eine rechtssichere Beratung und Vertretung.
Die Tagung greift zentrale Entwicklungen im Ehe- und Kindschaftsrecht auf und analysiert deren Auswirkungen auf die Praxis. Aktuelle Entscheidungen zur Aufteilung des Ehevermögens, zur Ehewohnung, zu Unternehmen im Aufteilungsverfahren sowie zu Schulden und privater Pensionsvorsorge werden ebenso behandelt wie neue Fragestellungen rund um Obsorge, Kontaktrecht und Doppelresidenz.
Zusätzlich stehen die Gestaltung und gerichtliche Überprüfung von Eheverträgen sowie aktuelle Herausforderungen bei der Obsorge unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge im Fokus. Praxisbeispiele und Analysen ausgewählter Entscheidungen zeigen, welche Entwicklungen für die tägliche Arbeit besonders relevant sind und welche Argumentationslinien sich aus der aktuellen Rechtsprechung ableiten lassen.
Kursinhalte
Obsorge ab Tag 1 für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Ab wann hat die Kinder- und Jugendhilfe die Obsorge zu übernehmen?
Welcher Kinder- und Jugendhilfeträger ist zuständig? Kann die Zuständigkeit wechseln?
Welche Aufgaben muss der Kinder- und Jugendhilfeträger übernehmen?
Was gilt, wenn die im Ausland befindlichen Eltern Vertretungshandlungen setzen, die mit jenen des Kinder- und Jugendhilfeträgers im Widerspruch stehen?
Wann endet die Obsorge der Kinder- und Jugendhilfeträger?
Obsorge, Kontaktrecht, Wochenendkontaktrecht oder Doppelresidenz
Gemeinsame Obsorge als Hauptoption und Ihre Bedeutung im Alltag
Was die hauptsächliche Betreuung kann und was nicht
Kontaktrecht – mehr ist immer mehr ?- Zum strapazierten Begriff des Kindeswohls
Möglichkeiten und Grenzen der Doppelresidenz
Tipps aus der Praxis für Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren
Mediation - Vom inneren zum äußeren Frieden
Frieden fängt im Gehirn an
Mediation als wirkmächtiges Instrument in der Umsetzung von Vereinbarungen im Familienkontext
Die Kraft achtsamkeitsbasierter Mediation
Das Zürich Prosocial Game
Beispiele aus der Praxis
Neue Rechtsprechung zur Aufteilung des Ehevermögens nach Eheauflösung
Ehewohnung,
Unternehmen
Schulden und private Pensionsvorsorge
Beweislast
Eheverträge im aktuellen Stresstest: OGH-fest oder haftungsanfällig?
Privatautonomie versus gerichtliche Nachkontrolle nach § 97 Abs 2 und 3 EheG
Ehewohnung: bestandsfeste Zuordnung versus Korrektur der Nutzung
Prüfungsmaßstab der unbilligen Unzumutbarkeit
Kontroll- bzw. Parallelrechnung
Berücksichtigende Kriterien nach § 97 Abs 4 EheG
Für wen?
- Rechtsanwälte, RAA
- Notare
- Richter
- Juristische Mitarbeiter von Krankenanstalten
- Mitarbeiter von Familienberatungsstellen
- Mitarbeiter von Erwachsenenschutzvereinen
- Wirtschaftstreuhänder
- Mediatoren
- Standesbeamte
Preise und Pakete
- Frühbucher
Vor Ort
Präsenz
€ 670statt
€ 720
