Zollunion
Eine Zollunion ist der Zusammenschluss mehrerer Zollgebiete zu einem einheitlichen Gebiet. Im Inneren entfallen Zölle und Abgaben gleicher Wirkung, nach außen gilt ein gemeinsamer Zolltarif gegenüber Drittstaaten.
Die Union bildet eine solche Zollunion, die sich auf den gesamten Warenaustausch erstreckt. Sie ist die Grundlage des Binnenmarkts und die älteste Ausprägung der Integration.
Die Zollpolitik fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der Union, weshalb die Mitgliedstaaten weder eigene Zölle erheben noch Handelsabkommen mit Drittstaaten schließen dürfen. Die nationalen Zollbehörden vollziehen das einheitliche Unionszollrecht.
Von der Zollunion zu unterscheiden ist die Freihandelszone, in der zwar Binnenzölle entfallen, jeder Staat aber seinen eigenen Außenzolltarif behält, weshalb dort Ursprungsnachweise erforderlich bleiben. Mit einzelnen Drittstaaten bestehen eigene Zollunionsabkommen.