Web-Browser (DMA)
Ein Web-Browser ist im Sinn des Gesetzes über digitale Märkte eine Softwareanwendung, die es Nutzern ermöglicht, auf Webinhalte zuzugreifen, die auf Servern gehostet sind, und mit ihnen zu interagieren, einschließlich Browsern, die in Software integriert oder in diese eingebettet sind (VO (EU) 2022/1925).
Als zentraler Plattformdienst kann er die Benennung eines Unternehmens als Torwächter begründen. Der Grund für die Aufnahme liegt in der Torfunktion des Browsers: Über Standardsuchmaschine, Startseite, Umgang mit Cookies und vorinstallierte Erweiterungen beeinflusst er maßgeblich, welche Dienste Nutzer erreichen.
Die Pflichten für benannte Torwächter zielen genau darauf. Nutzer müssen vorinstallierte Anwendungen deinstallieren und Standardeinstellungen ohne unangemessenen Aufwand ändern können, bei Betriebssystemen sind Auswahlbildschirme vorgesehen, und die Selbstbevorzugung eigener Dienste ist untersagt.
Ergänzend bestehen Vorgaben zur Interoperabilität und zum Verzicht auf technische Beschränkungen, die den Wechsel erschweren.