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Recht & Verfahren

Widerruf

Widerruf ist die Erklärung, mit der eine zuvor abgegebene Erklärung oder eingeräumte Rechtsposition beseitigt wird. Die Voraussetzungen unterscheiden sich stark nach dem Gegenstand.

Eine Vollmacht kann der Machtgeber jederzeit widerrufen, wobei gutgläubige Dritte geschützt bleiben, solange sie davon nicht wissen konnten.

Eine letztwillige Verfügung ist bis zum Tod frei widerruflich, durch eine neue Verfügung, durch ausdrückliche Erklärung in der vorgeschriebenen Form oder durch Vernichtung der Urkunde. Ein Verzicht auf das Widerrufsrecht ist unwirksam. Die datenschutzrechtliche Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden, wobei der Widerruf so einfach sein muss wie die Erteilung und die bisherige Verarbeitung rechtmäßig bleibt. Eine Schenkung kann nur bei Vorliegen gesetzlicher Gründe widerrufen werden, insbesondere bei grobem Undank.

Vom Widerruf zu unterscheiden ist der verbraucherrechtliche Rücktritt, der einen wirksamen Vertrag nachträglich beseitigt. Die Bezeichnung als Widerrufsrecht stammt aus dem deutschen Recht, während das österreichische Gesetz von Rücktritt spricht.