Absorptionsprinzip
Das Absorptionsprinzip ist die Regel, nach der bei mehreren gleichzeitig abzuurteilenden Straftaten nur eine einzige Strafe verhängt wird, deren Rahmen sich nach dem strengsten anwendbaren Gesetz richtet. Die schwerere Strafdrohung nimmt die leichteren in sich auf.
Das österreichische Strafrecht folgt diesem Grundsatz beim Zusammentreffen strafbarer Handlungen (§ 28 StGB): Wer mehrere Delikte begangen hat, erhält keine Addition mehrerer Strafen, sondern eine Einheitsstrafe, wobei die Vielzahl der Taten als Erschwerungsgrund in die Strafbemessung einfließt. Sieht eines der Gesetze eine Mindeststrafe vor, darf diese nicht unterschritten werden.
Den Gegensatz bildet das Kumulationsprinzip des Verwaltungsstrafrechts, wo für jede Übertretung eine eigene Strafe zu verhängen ist (§ 22 VStG). Wer mehrfach falsch parkt, zahlt entsprechend mehrfach.
Als dritte Möglichkeit kennt die Strafrechtsdogmatik das Asperationsprinzip, bei dem die schwerste Strafe angemessen erhöht wird. Praktisch bewirkt das Absorptionsprinzip, dass die Gesamtstrafe auch bei vielen Delikten den Rahmen des schwersten Tatbestands nicht sprengt.