Vergleichende Werbung
Vergleichende Werbung ist jede Werbung, die unmittelbar oder mittelbar einen Mitbewerber oder dessen Waren erkennbar macht.
Sie ist zulässig, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllt. Sie darf nicht irreführen, muss Waren für denselben Bedarf oder dieselbe Zweckbestimmung vergleichen, hat objektiv auf wesentliche, relevante, nachprüfbare und typische Eigenschaften abzustellen, wobei der Preis eine solche Eigenschaft sein kann, darf Mitbewerber und deren Kennzeichen weder herabsetzen noch verunglimpfen, keine Verwechslungsgefahr begründen und den Ruf fremder Kennzeichen nicht unlauter ausnutzen. Waren dürfen nicht als Imitation dargestellt werden.
Die Zulässigkeit hat sich damit gewandelt. Früher weitgehend untersagt, ist sie heute unionsrechtlich vorgezeichnet erlaubt, weil sie dem Verbraucher Vergleichsinformationen verschafft.
Sind die Bedingungen nicht eingehalten, greifen die Ansprüche des Lauterkeitsrechts. Bei Bezugnahme auf fremde Marken ist zusätzlich das Markenrecht zu beachten.