Verein
Ein Verein ist ein freiwilliger, auf Dauer angelegter Zusammenschluss mehrerer Personen zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks. Er ist juristische Person und darf nicht auf Gewinn gerichtet sein (VerG 2002).
Gegründet wird er durch Vereinbarung von Statuten und deren Anzeige an die Vereinsbehörde. Entstanden ist er, wenn diese die Gründung nicht binnen der vorgesehenen Frist untersagt oder die Fortsetzung früher erklärt. Einzutragen ist er im Zentralen Vereinsregister.
Organe sind zwingend die Mitgliederversammlung als oberstes Willensbildungsorgan, ein Leitungsorgan mit mindestens zwei Personen sowie mindestens zwei Rechnungsprüfer. Ab bestimmten Größenmerkmalen bestehen erweiterte Rechnungslegungs- und Prüfpflichten.
Für Verbindlichkeiten haftet das Vereinsvermögen. Mitglieder haften im Regelfall nicht persönlich, Organwalter jedoch bei Sorgfaltsverletzung gegenüber dem Verein. Eine wirtschaftliche Tätigkeit ist zulässig, solange sie dem ideellen Zweck dient und nicht selbst zum Hauptzweck wird.