Nebenwaren und -dienstleistungen (P2B-VO)
Nebenwaren und -dienstleistungen sind im Sinn der Platform-to-Business-Verordnung jene Waren und Dienstleistungen, die dem Verbraucher vor Abschluss des Hauptgeschäfts zusätzlich und ergänzend zur Hauptware oder Hauptdienstleistung über den Online-Vermittlungsdienst angeboten werden (VO (EU) 2019/1150).
Typische Beispiele sind Versicherungen zur gebuchten Reise, verlängerte Garantien beim Elektronikkauf, Transportleistungen oder Verlängerungen von Lizenzen.
Die Verordnung verpflichtet den Plattformbetreiber zur Transparenz: In den Geschäftsbedingungen ist zu beschreiben, welche Nebenleistungen der Anbieter selbst offeriert und ob der gewerbliche Nutzer eigene Nebenleistungen über die Plattform anbieten darf. Beschränkungen sind offenzulegen.
Hintergrund ist ein typischer Interessenkonflikt: Der Plattformbetreiber kann sich hier selbst als Anbieter positionieren und den auf der Plattform tätigen Unternehmen den Zugang zu ergänzenden Erträgen verwehren. Die Regelung steht damit in einer Linie mit den Pflichten zur Offenlegung von Selbstbevorzugung.