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Recht & Verfahren

Unternehmer (DSA)

Unternehmer ist im Sinn des Gesetzes über digitale Dienste jede natürliche oder juristische Person, die zu Zwecken handelt, die ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit zuzurechnen sind (VO (EU) 2022/2065).

Der Begriff bildet das Gegenstück zum Verbraucher und ist vor allem für Online-Marktplätze bedeutsam: Anbieter, die Verbrauchern den Abschluss von Fernabsatzverträgen mit Unternehmern ermöglichen, treffen besondere Pflichten.

Dazu zählt die Rückverfolgbarkeit. Vor der Nutzung der Plattform sind Angaben zu Identität, Anschrift, Kontaktdaten, Zahlungskonto, Registereintragung und Selbstbescheinigung der Rechtskonformität einzuholen und auf Plausibilität zu prüfen.

Hinzu kommen die Pflicht zur Gestaltung der Oberfläche in einer Weise, die es Unternehmern erlaubt, ihren vorvertraglichen Informationspflichten nachzukommen, sowie die Verständigung der Verbraucher, wenn ein über die Plattform erworbenes Produkt als rechtswidrig erkannt wurde. Die Definition entspricht jener des unionsrechtlichen Verbraucherrechts und ist autonom auszulegen.