Verbraucher (DSA)
Verbraucher ist im Sinn des Gesetzes über digitale Dienste jede natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die außerhalb ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit liegen (VO (EU) 2022/2065). Die Definition entspricht dem allgemeinen unionsrechtlichen Verbraucherbegriff und grenzt gegen den Unternehmer ab.
Praktische Bedeutung hat sie insbesondere für Online-Marktplätze, deren zusätzliche Pflichten daran anknüpfen, dass Verbrauchern der Abschluss von Fernabsatzverträgen mit Unternehmern ermöglicht wird. Dazu zählen die Rückverfolgbarkeit der Händler, die Gestaltung der Oberfläche zur Erfüllung vorvertraglicher Informationspflichten und die Verständigung bei rechtswidrigen Produkten.
Zu beachten ist, dass der Rechtsakt seine Schutzmechanismen im Übrigen nicht auf Verbraucher beschränkt: Melde- und Beschwerdeverfahren, Begründungspflichten bei Inhaltsentfernungen und Transparenzanforderungen stehen allen Nutzern offen, unabhängig davon, ob sie privat oder beruflich handeln.