Thought Leadership
Thought Leadership bezeichnet die Positionierung einzelner Berufsträger als fachliche Autorität durch Publikationen, Vorträge, Kommentare und Beiträge in Fachmedien. Standesrechtlich ist das zulässig und gilt als sachliche Form der Darstellung. Zwei Grenzen sind zu beachten.
Erstens die Verschwiegenheit. Werden eigene Verfahren als Beispiel herangezogen, ist eine Anonymisierung erforderlich, die eine Identifizierung tatsächlich ausschließt. Die bloße Weglassung des Namens genügt nicht, wenn sich die Beteiligten aus dem Sachverhalt erschließen lassen, sicherer ist die Zustimmung des Mandanten.
Zweitens die Haftung. Allgemeine Rechtsinformationen begründen im Regelfall kein Mandat, doch kann bei individueller Anfrage und konkreter Antwort ein Beratungsverhältnis entstehen, für das gehaftet wird.
Ein Hinweis, dass Beiträge keine Beratung im Einzelfall ersetzen, ist üblich, entbindet aber nicht bei tatsächlicher Einzelfallberatung.