Agio
Das Agio (Aufgeld) ist der Betrag, um den der Ausgabe- oder Kaufpreis eines Wertpapiers dessen Nennwert übersteigt. Das Gegenstück, ein Preis unter dem Nennwert, heißt Disagio oder Abgeld.
Bei der Ausgabe von Aktien hat es besondere Bedeutung, weil Aktien nicht unter dem Nennbetrag oder dem anteiligen Betrag des Grundkapitals ausgegeben werden dürfen. Eine Ausgabe über pari ist dagegen zulässig und bei Kapitalerhöhungen die Regel, um den inneren Wert der bestehenden Anteile zu berücksichtigen (§ 8 AktG).
Bilanziell fließt das Agio nicht in das Grundkapital, sondern in die gebundene Kapitalrücklage und unterliegt damit der Kapitalerhaltung (§ 229 UGB).
Auch außerhalb des Aktienrechts begegnet der Begriff: Bei Anleihen bezeichnet er die Differenz zwischen Emissionskurs und Nennwert, bei Investmentfonds den Ausgabeaufschlag, den der Anleger beim Kauf von Fondsanteilen zusätzlich zahlt, und im Kreditgeschäft wird umgekehrt vom Disagio als vorweggenommenem Zinsbestandteil gesprochen. Für Anleger ist das Agio ein Kostenfaktor, der die Rendite von Beginn an schmälert.