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Recht & Gehalt

Ruhepause

Die Ruhepause ist die Unterbrechung der Arbeitszeit zur Erholung. Sie zählt nicht zur Arbeitszeit und ist daher im Regelfall nicht zu entlohnen.

Beträgt die Gesamtdauer der Tagesarbeitszeit mehr als sechs Stunden, ist eine Ruhepause von mindestens einer halben Stunde zu gewähren. Sie kann in bestimmten Fällen in zwei oder drei Teile geteilt werden, sofern betriebliche Gründe dies erfordern und die Teile eine Mindestdauer erreichen.

Während der Pause muss der Arbeitnehmer über seine Zeit frei verfügen können. Wird er zur Bereitschaft angehalten oder darf er den Arbeitsplatz nicht verlassen, liegt keine Ruhepause vor, und die Zeit ist Arbeitszeit.

Neben der Ruhepause bestehen die tägliche Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen und die wöchentliche Ruhezeit. Für Jugendliche und Lenker gelten strengere Vorschriften.