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Ausbildung & Prüfung

Richteramtsanwärter

Richteramtsanwärter sind jene Juristen, die nach Aufnahme durch das Oberlandesgericht die Ausbildung für den Richter- und Staatsanwaltsberuf durchlaufen. Ihre Rechtsstellung regelt das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz.

Der Aufnahme geht ein mehrstufiges Auswahlverfahren voraus, das Studienerfolg, Gerichtspraxis, schriftliche und mündliche Verfahren sowie eine Beurteilung durch den Personalsenat umfasst.

Die Ausbildung dauert mehrere Jahre und führt durch die verschiedenen Bereiche der Gerichtsbarkeit, also Zivil-, Straf-, Außerstreit- und Exekutionssachen, sowie durch Staatsanwaltschaft, Justizanstalt, Bewährungshilfe und eine Verwendung außerhalb der Justiz, etwa bei einem Rechtsanwalt oder in einer Rechtsabteilung. Sie schließt mit der Richteramtsprüfung ab, deren Bestehen Voraussetzung für die Ernennung zum Richter oder Staatsanwalt ist.

Richteramtsanwärter stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und beziehen ein Gehalt nach dem Dienstrecht. Anders als Rechtspraktikanten sind sie damit Bedienstete, nicht bloß Auszubildende.