Justiz
Justiz bezeichnet die staatliche Rechtspflege, also die Gesamtheit jener Einrichtungen, die Recht sprechen und die Durchsetzung des Rechts organisieren.
Dazu zählen die ordentlichen Gerichte von den Bezirksgerichten bis zum Obersten Gerichtshof, die Staatsanwaltschaften, der Strafvollzug samt Justizanstalten sowie die Bewährungshilfe. Die Verwaltung dieses Bereichs obliegt dem Bundesministerium für Justiz.
Innerhalb der Justiz ist streng zu trennen zwischen der Rechtsprechung, die von weisungsfreien Richterinnen und Richtern ausgeübt wird, und der Justizverwaltung, die etwa Personal, Budget und Geschäftsverteilung betrifft und weisungsgebunden ist. Eine eigene Stellung nehmen die Staatsanwaltschaften ein: Sie gehören zur Justiz, sind Organe der Strafrechtspflege, aber keine Gerichte und unterliegen einem geregelten Weisungszusammenhang bis zum Justizministerium.
Für den Berufseinstieg ist die Justiz ein zentrales Arbeitsfeld. Nach dem Studium führt der Weg über die Gerichtspraxis, danach über die Aufnahme als Richteramtsanwärter und die Richteramtsprüfung in den Richter- oder Staatsanwaltsberuf (RStDG). Daneben beschäftigt die Justiz Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, denen bestimmte Aufgaben erster Instanz übertragen sind, etwa in Grundbuch-, Firmenbuch- und Exekutionssachen.