Regress
Regress ist der Rückgriff einer Person, die eine fremde Schuld getilgt hat, gegen den eigentlich Verpflichteten.
Anwendungsfälle sind zahlreich: Der Bürge, der zahlt, kann beim Hauptschuldner Rückgriff nehmen, wobei die Forderung samt Sicherheiten auf ihn übergeht. Unter Solidarschuldnern besteht Ausgleich nach den Anteilen im Innenverhältnis. Der Versicherer kann nach Zahlung gegen den Schädiger vorgehen, weil der Anspruch auf ihn übergeht.
Im Arbeitsrecht ist der Rückgriff des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer durch das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz gemildert, das Mäßigung und bei entschuldbarer Fehlleistung den Entfall vorsieht.
Im Amtshaftungsrecht besteht der Rückersatz gegen das Organ nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, und die Sozialversicherung nimmt Regress beim Schädiger für erbrachte Leistungen.