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Recht & Verfahren

Koordinator für digitale Dienste am Niederlassungsort (DSA)

Der Koordinator für digitale Dienste ist jene nationale Behörde, die für die Beaufsichtigung der in ihrem Mitgliedstaat niedergelassenen Anbieter von Vermittlungsdiensten und für die Koordination der Durchsetzung des Gesetzes über digitale Dienste zuständig ist.

Jeder Mitgliedstaat hat einen solchen Koordinator zu benennen, der unabhängig zu handeln hat und mit Untersuchungs- und Durchsetzungsbefugnissen ausgestattet ist. Er kann Auskünfte verlangen, Kontrollen durchführen, Abhilfemaßnahmen anordnen und Geldbußen verhängen.

Der Zusatz „am Niederlassungsort“ bezeichnet die Zuständigkeitsanknüpfung: Maßgeblich ist der Ort der Hauptniederlassung des Anbieters, was ein Herkunftslandprinzip in der Aufsicht begründet und Doppelzuständigkeiten vermeidet. Für sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen liegt die Aufsicht demgegenüber unmittelbar bei der Europäischen Kommission.

Zu den Aufgaben des Koordinators zählen ferner die Zertifizierung außergerichtlicher Streitbeilegungsstellen, die Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber und die Entgegennahme von Beschwerden der Nutzer. In Österreich nimmt die Kommunikationsbehörde Austria diese Rolle wahr.