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Recht & Verfahren

Rechtsgespräch

Das Rechtsgespräch ist die Erörterung der Rechtslage zwischen Gericht und Parteien im Lauf des Verfahrens.

Es beruht auf der Anleitungs- und Erörterungspflicht. Das Gericht hat darauf hinzuwirken, dass die für die Entscheidung erheblichen Angaben gemacht und ungenügende Angaben ergänzt werden, und es hat den Parteien Gelegenheit zu geben, sich zu seiner Rechtsauffassung zu äußern (§§ 182, 182a ZPO).

Dahinter steht das Verbot der Überraschungsentscheidung. Eine Partei soll nicht deshalb unterliegen, weil das Gericht seine Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt stützt, den niemand angesprochen hat und mit dem sie nicht rechnen musste. Wird die Erörterung unterlassen, liegt ein Verfahrensmangel vor, der mit Rechtsmittel geltend gemacht werden kann.

Praktisch dient das Rechtsgespräch zugleich der Verfahrenskonzentration, weil es den Streitstoff auf die entscheidenden Fragen fokussiert, und es eröffnet häufig den Weg zu einem Vergleich, weil die Parteien die Einschätzung des Gerichts kennenlernen.