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Recht & Gehalt

Rechtsgeschäftsgebühr

Die Rechtsgeschäftsgebühr ist eine Abgabe auf bestimmte, im Gebührengesetz aufgezählte Rechtsgeschäfte. Sie knüpft im Regelfall an die Errichtung einer Urkunde an.

Praktisch bedeutsamster Fall ist der Bestandvertrag. Miet- und Pachtverträge über unbewegliche Sachen unterliegen der Gebühr, wobei sich die Bemessungsgrundlage nach dem Entgelt und der Vertragsdauer richtet.

Eine wesentliche Änderung brachte die Abschaffung der Gebühr für Wohnungsmietverträge. Seit November 2017 ist die Vergebührung von Mietverträgen über Wohnräume entfallen, während sie für Geschäftsraummieten und andere Bestandverträge fortbesteht. Weitere gebührenpflichtige Geschäfte sind etwa Zessionen, Bürgschaften, Anweisungen und außergerichtliche Vergleiche.

Anzeige und Entrichtung obliegen im Regelfall den Vertragsparteien, wobei die Selbstberechnung durch Rechtsanwälte und Notare möglich ist. Vom Gebührengesetz zu unterscheiden sind die Gerichtsgebühren nach dem Gerichtsgebührengesetz sowie die Grunderwerbsteuer, die beim Erwerb von Liegenschaften anfällt.