Zum Inhalt springen
LawFinder
Recht & Verfahren

Europarecht im weiteren Sinn

Europarecht im weiteren Sinn umfasst alle Rechtsordnungen europäischer Staatenverbindungen und internationaler Organisationen mit europäischem Bezug, neben dem Recht der Europäischen Union insbesondere jenes des Europarats, des Europäischen Wirtschaftsraums, der EFTA und der OSZE.

Europarecht im engeren Sinn meint demgegenüber allein das Unionsrecht mit seinen Verträgen, Verordnungen, Richtlinien und Beschlüssen sowie den allgemeinen Rechtsgrundsätzen und der Rechtsprechung des Gerichtshofs.

Die Unterscheidung ist mehr als terminologisch, weil die Rechtsordnungen unterschiedlich wirken: Unionsrecht gilt teils unmittelbar, genießt Anwendungsvorrang und wird vom Europäischen Gerichtshof durchgesetzt, während völkerrechtliche Verträge des Europarats innerstaatliche Wirkung erst über ihre Übernahme entfalten.

Praktisch bedeutsamster Vertrag der zweiten Gruppe ist die Europäische Menschenrechtskonvention, die in Österreich im Verfassungsrang steht und deren Einhaltung der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte überwacht. Die häufige Verwechslung dieser beiden Gerichtshöfe hat hier ihren Ursprung, der eine ist Organ der Union, der andere des Europarats.