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Recht & Verfahren

Ausschuss der Ständigen Vertreter

Auch: COREPER

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter, unter dem französischen Kürzel COREPER geläufig, bereitet die Arbeiten des Rates der Europäischen Union vor und führt die ihm vom Rat übertragenen Aufträge aus (Art 240 AEUV).

Er besteht aus den Ständigen Vertretern der Mitgliedstaaten bei der Union, also deren Botschaftern, und tagt in zwei Formationen: Der zweite Teil versammelt die Ständigen Vertreter selbst und behandelt politisch heiklere Materien wie Außenpolitik, Justiz und Inneres sowie Wirtschaft und Finanzen, der erste Teil die Stellvertreter mit den übrigen Bereichen.

Praktisch bedeutsam ist seine Filterfunktion: Erzielt der Ausschuss Einigung, wird der Punkt im Rat ohne Aussprache beschlossen. Bleibt Dissens, gelangt er zur Erörterung. Damit fällt ein erheblicher Teil der inhaltlichen Vorarbeit auf dieser Ebene, gestützt auf Ratsarbeitsgruppen aus Fachbeamten.

Entscheidungsbefugnis kommt dem Ausschuss nicht zu, er ist Vorbereitungs-, nicht Beschlussorgan.