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Recht & Verfahren

Adhäsionsverfahren

Auch: Privatbeteiligtenanschluss

Das Adhäsionsverfahren ist der Teil des Strafverfahrens, in dem über die vom Opfer geltend gemachten privatrechtlichen Ansprüche entschieden wird.

Eröffnet wird es durch den Anschluss als Privatbeteiligter, der bis zum Schluss des Beweisverfahrens erklärt werden kann und die begehrten Ansprüche beziffern soll, also Schmerzengeld, Heilungskosten, Verdienstentgang oder Sachschaden (§ 67 StPO).

Kommt es zu einem Schuldspruch, hat das Gericht über die Ansprüche mitzuentscheiden und dem Privatbeteiligten zuzusprechen, was durch die Beweisergebnisse gedeckt ist. Reichen diese nicht aus oder würde die Klärung das Verfahren erheblich verzögern, erfolgt ein Teilzuspruch oder die Verweisung auf den Zivilrechtsweg (§ 366 StPO). Bei Freispruch ist ein Zuspruch ausgeschlossen, das Opfer wird auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Der Vorteil liegt im geringen Aufwand: Für den Anschluss fallen keine Gerichtsgebühren an, und ein zugesprochener Betrag ist wie ein zivilgerichtliches Urteil vollstreckbar. Zurückhaltend ist die Praxis bei komplexen Schadensfragen, die im Strafverfahren nicht abschließend geklärt werden können.