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Recht & Verfahren

Prospekthaftung

Prospekthaftung ist die Haftung für unrichtige oder unvollständige Angaben in einem Kapitalmarktprospekt. Sie trifft insbesondere den Emittenten, den Anbieter und weitere Personen, die für den Prospekt Verantwortung übernommen haben, sowie unter Voraussetzungen Prüfer und Kontrollstellen.

Anspruchsberechtigt sind Anleger, die im Vertrauen auf den Prospekt erworben haben und dadurch einen Schaden erlitten. Ersetzt wird im Regelfall die Differenz zwischen Erwerbspreis und tatsächlichem Wert oder die Rückabwicklung gegen Rückgabe der Wertpapiere.

Der Verschuldensmaßstab und die Beweislast sind gesetzlich ausgestaltet, wobei zugunsten der Anleger Erleichterungen bestehen. Für die Geltendmachung gelten eigene Fristen.

Neben der gesetzlichen Prospekthaftung besteht die allgemeine zivilrechtliche Haftung für Anlageberatung. Die Billigung des Prospekts durch die Aufsicht schließt die Haftung nicht aus, weil sie nur formale Anforderungen prüft.