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Kanzleialltag

Pitch

Ein Pitch ist die Präsentation einer Kanzlei vor einem potenziellen Mandanten im Wettbewerb mit anderen Bewerbern um ein konkretes Mandat.

Rechtlich bedeutsam ist die Konfliktprüfung vor der Teilnahme. Wer im Rahmen eines Pitches vertrauliche Informationen über den Sachverhalt erhält, kann dadurch für die Gegenseite gesperrt sein, selbst wenn das Mandat nicht zustande kommt. Das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen knüpft an die Kenntnis an, nicht an die Beauftragung.

Empfehlenswert ist daher, den Umfang der übermittelten Informationen vorab zu begrenzen und eine Vertraulichkeitsvereinbarung zu schließen, die auch die Folgen einer Nichtbeauftragung regelt.

Standesrechtlich gilt für die Präsentation das Sachlichkeitsgebot. Erfolgsquoten und unsachliche Vergleiche mit Mitbewerbern sind unzulässig, ebenso Angaben zu Mandaten ohne Zustimmung der betroffenen Mandanten.