Personenstand
Personenstand ist die Gesamtheit der familienrechtlichen Verhältnisse einer Person: Geburt, Abstammung, Namen, Ehe oder eingetragene Partnerschaft, Auflösung dieser Verbindungen und Tod. Geführt werden diese Daten im Zentralen Personenstandsregister, aus dem die Personenstandsurkunden ausgestellt werden.
Rechtlich bedeutsam ist die Beweiswirkung: Die Eintragungen und die daraus ausgestellten Urkunden begründen vollen Beweis über die beurkundeten Tatsachen, solange nicht das Gegenteil bewiesen wird.
Änderungen sind der Personenstandsbehörde anzuzeigen und im Register nachzuführen. Berichtigungen erfolgen auf Antrag oder von Amts wegen, bei strittigen Fragen der Abstammung durch gerichtliche Feststellung.
An den Personenstand knüpfen zahlreiche Rechtsfolgen an, insbesondere im Erb-, Unterhalts- und Sozialrecht.