Origination Credit
Origination Credit bezeichnet die interne Zurechnung eines Mandats zu jener Person, die es akquiriert hat, und dient als Grundlage der Gewinnverteilung zwischen Partnern.
Es handelt sich um eine gesellschaftsvertragliche Regelung ohne eigene gesetzliche Grundlage. Auszugestalten sind insbesondere die Kriterien der Zurechnung, deren Dauer bei Folgemandaten und die Aufteilung bei gemeinsamer Akquisition, Punkte, die in Partnerschaften regelmäßig Anlass für Konflikte geben.
Rechtlich zu unterscheiden ist die interne Verteilung von zwei unzulässigen Konstellationen. Zum einen darf für die Zuführung von Mandaten an Dritte kein Entgelt geleistet oder entgegengenommen werden, weshalb Vermittlungsprovisionen an Nichtanwälte ausscheiden. Zum anderen bleibt das Verbot der Vereinbarung eines Anteils am Erstrittenen im Verhältnis zum Mandanten unberührt.
Die interne Verteilung von Gewinnen zwischen Berufsträgern ist davon nicht betroffen.