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Equity Partner

Equity Partner ist ein Partner mit Kapitalbeteiligung an der Kanzlei. Er ist Gesellschafter, trägt unternehmerisches Risiko und ist am Gewinn beteiligt. Die Bezeichnung stammt aus der internationalen Kanzleipraxis und ist rechtlich nicht geregelt, maßgeblich ist die Gesellschafterstellung nach der jeweiligen Rechtsform.

Die Gewinnverteilung folgt unterschiedlichen Modellen: dem Lockstep, bei dem die Anteile mit den Partnerjahren steigen, leistungsorientierten Systemen, die an akquirierte Umsätze und Mandatsverantwortung anknüpfen, sowie Mischformen.

Mit der Stellung verbunden sind Stimmrechte in der Partnerversammlung, Mitverantwortung für Strategie und Personal sowie Kapitaleinlagen beim Eintritt und Abfindungsregelungen beim Ausscheiden. Diese Punkte werden im Gesellschaftsvertrag geregelt und sind in der Praxis konfliktträchtig.

Berufsrechtlich ist zu beachten, dass Gesellschafter einer Rechtsanwalts-Gesellschaft nur Rechtsanwälte und bestimmte nahe Angehörige sein dürfen. Eine Beteiligung berufsfremder Kapitalgeber ist ausgeschlossen (§ 21c RAO).