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Recht & Verfahren

Gattungszeichen

Das Gattungszeichen ist jener Buchstabenteil der gerichtlichen Aktenzahl, der die Art des Verfahrens kennzeichnet.

Aus ihm lässt sich ablesen, um welche Verfahrensgattung es sich handelt. „C“ steht für Zivilprozesse beim Bezirksgericht, „Cg“ für solche beim Landesgericht, „E“ für Exekutionssachen, „S“ für Insolvenzverfahren, „P“ für Pflegschaftssachen, „A“ für Verlassenschaften, „U“ und „Hv“ für Strafverfahren, „Ob“ für Zivilrechtssachen des Obersten Gerichtshofs.

Gemeinsam mit der Abteilungs- oder Senatsnummer, der laufenden Zahl und dem Jahr bildet es die eindeutige Bezeichnung des Akts. Für die Praxis erleichtert es die rasche Einordnung: Wer eine Geschäftszahl liest, erkennt an wenigen Zeichen Gericht, Verfahrensart und Jahrgang.

Beim Zitieren von Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs ist das Gattungszeichen ebenfalls Bestandteil der Fundstelle und ermöglicht das Auffinden im Rechtsinformationssystem des Bundes. Vom gerichtlichen Gattungszeichen zu unterscheiden ist die Gattungsbezeichnung im Markenrecht, also ein Begriff, der eine Warenart beschreibt und deshalb nicht schutzfähig ist.