Notariatskandidat
Ein Notariatskandidat ist ein Jurist mit abgeschlossenem Studium, der bei einem Notar die für den Notarberuf erforderliche Praxiszeit absolviert. Seine Stellung regelt die Notariatsordnung, eingetragen wird er in die Liste der Notariatskandidaten bei der zuständigen Notariatskammer.
Der Ausbildungsweg ähnelt jenem in der Anwaltschaft, unterscheidet sich aber in wesentlichen Punkten. Erforderlich sind eine mehrjährige praktische Verwendung samt Gerichtspraxis, die Notariatsprüfung in zwei Teilen sowie, als entscheidender Unterschied, die Bewerbung um eine ausgeschriebene Notarstelle, weil die Zahl der Notarstellen durch Verordnung festgelegt ist und nicht frei besetzt werden kann.
Der Beruf ist damit kontingentiert, während sich Rechtsanwälte nach Erfüllung der Voraussetzungen ohne Beschränkung eintragen lassen können. Notariatskandidaten können den Notar in bestimmtem Umfang substituieren und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Zum Aufgabenbereich des Notariats zählen Beurkundungen, Notariatsakte, Beglaubigungen, Treuhandschaften und die Tätigkeit als Gerichtskommissär im Verlassenschaftsverfahren.