Gemeinschaftsrecht (EU)
Gemeinschaftsrecht ist die frühere Bezeichnung für das Recht der Europäischen Gemeinschaften. Sie stammt aus der Zeit vor dem Vertrag von Lissabon, als neben der Europäischen Union die Europäische Gemeinschaft und die Europäische Atomgemeinschaft als eigene Rechtsträger bestanden und die Union in drei Säulen gegliedert war.
Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 wurde die Säulenstruktur aufgegeben, die Europäische Gemeinschaft ging in der Union auf, und diese erhielt eigene Rechtspersönlichkeit. Seither lautet die korrekte Bezeichnung Unionsrecht, Gemeinschaftsrecht wird nur noch für die Rechtslage bis 2009 verwendet.
Inhaltlich gilt die Systematik fort: Das Primärrecht der Verträge steht über dem Sekundärrecht aus Verordnungen, Richtlinien und Beschlüssen, Verordnungen gelten unmittelbar, Richtlinien binden die Mitgliedstaaten hinsichtlich des Ziels und bedürfen der Umsetzung.
Wer ältere Judikatur und Literatur liest, trifft daher regelmäßig auf den alten Begriff. Inhaltlich ist er in aller Regel durch den heutigen zu ersetzen.