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Recht & Verfahren

Nachvermächtnisnehmer

Ein Nachvermächtnisnehmer ist die Person, der ein Vermächtnis zufallen soll, nachdem es zuvor einem anderen zugekommen ist.

Die Konstruktion entspricht der Nacherbschaft, bezieht sich aber nicht auf die Erbschaft als Ganzes, sondern auf einen einzelnen Gegenstand oder Betrag: Der Verstorbene wendet etwa eine Wohnung zunächst dem Lebensgefährten zu und ordnet an, dass sie nach dessen Tod an die eigenen Kinder fallen soll.

Der Erstbedachte ist damit in seiner Verfügung beschränkt und hat den Gegenstand zu erhalten. Für Liegenschaften wird die Beschränkung im Grundbuch ersichtlich gemacht. Wie bei der Nacherbschaft bestehen zeitliche Grenzen, damit Vermögen nicht auf unabsehbare Zeit gebunden bleibt.

Vom Vermächtnisnehmer ist der Erbe zu unterscheiden: Jener erhält nur einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Nachlass, dieser tritt als Gesamtrechtsnachfolger in die Rechtsstellung des Verstorbenen ein. In der Nachlassplanung dient das Nachvermächtnis dazu, einzelne Werte gezielt über zwei Generationen zu steuern, ohne die gesamte Erbschaft zu binden.