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Kanzleialltag

Management Buy-out

Auch: MBO

Ein Management Buy-out ist der Erwerb eines Unternehmens durch das eigene Führungspersonal, häufig gemeinsam mit einem Finanzinvestor und überwiegend fremdfinanziert.

Kennzeichnend ist der Interessenkonflikt. Die Erwerber sind zugleich Organe der Zielgesellschaft und verfügen über einen Informationsvorsprung, den der Verkäufer nicht hat.

Daraus folgen mehrere Pflichten: die Treue- und Interessenwahrungspflicht gegenüber der Gesellschaft, die Offenlegung des eigenen Interesses gegenüber den Gesellschaftern, die Enthaltung bei Beschlüssen in eigener Sache sowie die Beachtung der Regeln über Insichgeschäfte.

Verschweigen wertbildende Umstände, die den Kaufpreis beeinflussen würden, kann Schadenersatz- und Anfechtungsansprüche begründen. Bei börsenotierten Gesellschaften kommt das Verbot des Insiderhandels hinzu. Empfehlenswert ist die Einholung einer unabhängigen Bewertung und die Dokumentation des Verfahrens.