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Recht & Verfahren

Aggressive Geschäftspraktik

Eine Geschäftspraktik ist aggressiv, wenn sie durch Belästigung, Nötigung oder unzulässige Beeinflussung die Entscheidungsfreiheit eines Marktteilnehmers erheblich beeinträchtigt und ihn dadurch zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlasst, die er sonst nicht getroffen hätte.

Beurteilt werden Zeitpunkt, Ort, Art und Dauer der Praktik, die Verwendung drohender oder beleidigender Formulierungen, die Ausnutzung konkreter Unglückssituationen sowie belastende Hindernisse für die Ausübung vertraglicher Rechte. Unzulässige Beeinflussung liegt vor, wenn eine Machtposition ausgenutzt wird, um Druck auszuüben, ohne dass körperliche Gewalt nötig wäre.

Die Liste stets unlauterer Praktiken enthält mehrere aggressive Beispiele, etwa den Eindruck, der Verbraucher könne die Räumlichkeiten nicht verlassen, hartnäckige unerwünschte Ansprache über Fernkommunikationsmittel, die Aufforderung an Kinder, Erwachsene zum Kauf zu bewegen, sowie die Zahlungsaufforderung für unbestellte Waren.

Ansprüche und Klagebefugnis entsprechen jenen des allgemeinen Lauterkeitsrechts.