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Recht & Gehalt

Krankenstand

Krankenstand bezeichnet die Arbeitsverhinderung wegen Krankheit oder Unfall. Arbeitsrechtlich löst er den Anspruch auf Entgeltfortzahlung aus, dessen Dauer sich nach der Länge des Arbeitsverhältnisses staffelt und je Arbeitsjahr zusteht. Nach Ausschöpfung folgt das Krankengeld aus der Krankenversicherung.

Den Arbeitnehmer treffen Melde- und Nachweispflichten, deren Verletzung den Entgeltanspruch für die Dauer der Säumnis entfallen lässt.

Zu beachten sind zwei verbreitete Fehlvorstellungen. Der Krankenstand schützt nicht vor Kündigung: Diese bleibt zulässig, und der Entgeltfortzahlungsanspruch besteht bei arbeitgeberseitiger Kündigung über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus fort.

Ferner ist nicht Bettruhe geschuldet, sondern genesungsförderliches Verhalten, weshalb Aktivitäten unzulässig sind, die den Heilungsverlauf gefährden.