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Recht & Verfahren

Kinderbeistand

Der Kinderbeistand unterstützt Kinder in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren. Bestellt wird er vom Gericht für Kinder bis zu einer gesetzlich bestimmten Altersgrenze, wenn das Verfahren besonders belastend ist.

Seine Aufgabe ist doppelt: Er erklärt dem Kind das Verfahren in verständlicher Weise und begleitet es emotional, und er bringt dessen Sicht in das Verfahren ein, ohne die Interessen der Eltern zu vertreten. Vertretungsbefugnis kommt ihm nicht zu, er stellt keine Anträge und ist nicht Partei.

Bedeutsam ist die Verschwiegenheit: Was ihm das Kind anvertraut, darf er nur mit dessen Einverständnis weitergeben, damit ein geschützter Raum entsteht.

Bestellt werden dafür ausgebildete Fachkräfte aus psychosozialen Berufen. Vom Kinderbeistand zu unterscheiden ist die Familiengerichtshilfe, die dem Gericht fachliche Stellungnahmen erstattet.