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Recht & Verfahren

Familiengerichtshilfe

Die Familiengerichtshilfe unterstützt die Pflegschaftsgerichte in Verfahren über Obsorge und Kontaktrecht.

Sie besteht aus multiprofessionellen Teams aus Psychologen, Sozialarbeitern und Pädagogen, die vom Gericht beauftragt werden, den Sachverhalt zu erheben, mit Eltern und Kindern zu sprechen, die Erziehungsfähigkeit und die Beziehungsdynamik einzuschätzen und dem Gericht fachliche Stellungnahmen zu erstatten. Sie kann zudem als Kinderbeistand vermitteln, Besuchsbegleitung anbahnen und in Krisen deeskalierend wirken.

Ihre Einschaltung soll aufwendige Sachverständigengutachten in geeigneten Fällen entbehrlich machen und Verfahren beschleunigen. Das Gericht bleibt in seiner Entscheidung frei, weil die Stellungnahme der freien Beweiswürdigung unterliegt.

Von ihr zu unterscheiden ist die Kinder- und Jugendhilfe als Verwaltungsbehörde mit eigenen Schutzaufgaben, mit der sie im Verfahren zusammenwirkt. Für die Beteiligten bedeutet ihre Einschaltung, dass Gespräche und Beobachtungen in das Verfahren einfließen.