Kinderabsetzbetrag
Der Kinderabsetzbetrag ist ein Absetzbetrag, der gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.
Er gebührt für jedes Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, und mindert die Steuer selbst. Er wirkt sich aber auch bei Personen aus, die keine Einkommensteuer zahlen, weil er ausbezahlt wird.
Für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, bestehen eigene Regelungen. Die frühere Indexierung nach dem Aufenthaltsstaat wurde vom Europäischen Gerichtshof als unionsrechtswidrig beurteilt und beseitigt.
Neben dem Kinderabsetzbetrag stehen der Familienbonus Plus und für Unterhaltspflichtige der Unterhaltsabsetzbetrag. Die Beträge werden jährlich angepasst.