Jugendstraftat
Eine Jugendstraftat ist eine mit Strafe bedrohte Handlung, die von einer Person zwischen dem vollendeten vierzehnten und dem vollendeten achtzehnten Lebensjahr begangen wird. Geregelt ist das Verfahren im Jugendgerichtsgesetz. Unter vierzehn Jahren besteht keine Strafmündigkeit.
Für Jugendliche gelten mehrere Besonderheiten: Bei Vergehen mit geringer Schuld und ohne schwere Folgen ist von der Verfolgung abzusehen, die Strafrahmen sind halbiert und Mindeststrafen entfallen, lebenslange Freiheitsstrafe ist ausgeschlossen.
Der Erziehungsgedanke steht im Vordergrund, weshalb Diversion, Weisungen und Bewährungshilfe Vorrang haben und Haft nur als letztes Mittel in Betracht kommt.
Verhandelt wird vor eigenen Jugendgerichtsabteilungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Für junge Erwachsene bis einundzwanzig gelten abgeschwächte Sonderregeln.