Zum Inhalt springen
LawFinder
Recht & Verfahren

Jugendstrafe

Als Jugendstrafe werden die Sanktionen gegen Jugendliche zwischen dem vollendeten vierzehnten und achtzehnten Lebensjahr bezeichnet. Geregelt sind sie im Jugendgerichtsgesetz, das den Erziehungsgedanken in den Vordergrund stellt.

Die Strafrahmen sind halbiert, Mindeststrafen entfallen, und lebenslange Freiheitsstrafe ist ausgeschlossen. Vorrang haben Diversion, Weisungen und die Bewährungshilfe. Eine Freiheitsstrafe kommt nur in Betracht, wenn sie zur Abhaltung von weiteren Taten unbedingt erforderlich ist.

Möglich sind der Schuldspruch ohne Strafe sowie der Schuldspruch unter Vorbehalt der Strafe.

Verhandelt wird vor eigenen Jugendgerichtsabteilungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit, die Erziehungsberechtigten sind einzubinden. Für junge Erwachsene bis einundzwanzig gelten abgeschwächte Sonderregeln.