Jagdkarte
Die Jagdkarte ist die behördliche Bescheinigung, die zur Ausübung der Jagd berechtigt. Sie ist bei der Jagdausübung mitzuführen und auf Verlangen der Kontrollorgane vorzuweisen.
Ausgestellt wird sie auf Antrag von der Bezirksverwaltungsbehörde für einen bestimmten Zeitraum, üblicherweise für ein Jagdjahr, und ist gebührenpflichtig. Vorausgesetzt sind im Regelfall die erfolgreich abgelegte Jagdprüfung, die Verlässlichkeit des Antragstellers und der Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung. Wer wegen bestimmter Delikte vorbestraft ist oder die erforderliche geistige Eignung nicht besitzt, ist ausgeschlossen.
Da das Jagdrecht in die Zuständigkeit der Länder fällt, unterscheiden sich Bezeichnung, Voraussetzungen und Geltungsdauer zwischen den Bundesländern, weshalb Landesjagdgesetze und -verordnungen maßgeblich sind.
Die Jagdkarte berechtigt für sich allein noch nicht zur Jagd auf einem bestimmten Gebiet. Dafür bedarf es zusätzlich der Jagdberechtigung als Eigenjagdbesitzer, Pächter oder eingeladener Jagdgast. Vom Waffenrecht ist sie zu trennen, das den Erwerb und Besitz von Schusswaffen gesondert regelt.