Zum Inhalt springen
LawFinder
Recht & Verfahren

Inverkehrbringen

Inverkehrbringen bezeichnet die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt. Der Begriff ist im Produktsicherheits- und Produkthaftungsrecht sowie in zahlreichen Materiengesetzen von Bedeutung.

Produkthaftungsrechtlich knüpft an ihn mehreres an. Die Fehlerhaftigkeit beurteilt sich nach dem Zeitpunkt des Inverkehrbringens, weil spätere Entwicklungen des Standes der Technik den Hersteller nicht belasten sollen. Die Haftung erlischt zehn Jahre nach diesem Zeitpunkt, und der Entlastungsbeweis knüpft daran an, dass der Fehler damals nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht erkennbar war.

Im Produktsicherheitsrecht löst das Inverkehrbringen Konformitäts-, Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten aus, ebenso Rückruf- und Meldepflichten bei erkannten Gefahren.

Vergleichbare Anknüpfungen finden sich im Lebensmittel-, Arzneimittel-, Chemikalien- und Medizinprodukterecht sowie in der KI-Verordnung, jeweils mit eigenen Definitionen.