Cybercrime
Cybercrime ist der Sammelbegriff für Straftaten, die sich gegen Computersysteme und Daten richten oder unter wesentlicher Verwendung von Informationstechnologie begangen werden.
Das Strafgesetzbuch erfasst den ersten Bereich mit eigenen Tatbeständen: den widerrechtlichen Zugriff auf ein Computersystem (§ 118a StGB), die Verletzung des Telekommunikationsgeheimnisses, die Datenbeschädigung (§ 126a StGB), die Störung der Funktionsfähigkeit eines Computersystems (§ 126b StGB) sowie den Missbrauch von Computerprogrammen und Zugangsdaten (§ 126c StGB).
Zum zweiten Bereich zählen klassische Delikte in digitaler Form, etwa der betrügerische Datenverarbeitungsmissbrauch (§ 148a StGB), Betrug über gefälschte Online-Shops, Erpressung mittels Verschlüsselungssoftware und die Verbreitung verbotener Inhalte.
Völkerrechtliche Grundlage der Zusammenarbeit ist die Budapest-Konvention des Europarats, ergänzt durch unionsrechtliche Vorgaben. Weil Täter und Opfer häufig in verschiedenen Staaten sitzen, sind Zuständigkeit und Beweissicherung die praktischen Kernprobleme. Für Anzeigen besteht eine eigene Meldestelle beim Bundeskriminalamt.
Präventiv treten Pflichten aus dem Datenschutz- und dem Netz- und Informationssicherheitsrecht hinzu, etwa Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen.