Innenvollmacht
Eine Innenvollmacht ist eine Vollmacht, die der Vollmachtgeber gegenüber dem Bevollmächtigten selbst erteilt. Die Erklärung richtet sich nach innen und wird dem Geschäftspartner nicht mitgeteilt. Ihr Gegenstück ist die Außenvollmacht, die gegenüber dem Dritten erklärt wird, dem gegenüber der Vertreter auftreten soll.
Praktisch bedeutsam ist die Unterscheidung für Umfang und Erlöschen: Was der Vertreter darf, richtet sich bei der Innenvollmacht nach dem, was ihm gesagt wurde, weshalb der Dritte darüber nichts weiß und sich auf die Vollmachtsurkunde verlassen muss, wenn eine vorgelegt wird.
Wird die Vollmacht widerrufen, ohne dass der Dritte davon erfährt, kann dieser unter Umständen geschützt sein, weil der Vollmachtgeber den Rechtsschein zurechenbar gesetzt hat. Daraus haben Lehre und Rechtsprechung die Anscheins- und Duldungsvollmacht entwickelt.
Von der Vollmacht als Außenverhältnis zu trennen ist das zugrunde liegende Innenverhältnis, etwa ein Auftrag oder Arbeitsvertrag, das bestimmt, wie der Vertreter von seiner Macht Gebrauch machen soll. Überschreitungen im Innenverhältnis berühren die Wirksamkeit nach außen nicht.