Hauptverfahren
Das Hauptverfahren ist jener Abschnitt des Strafverfahrens, der mit der Einbringung der Anklage beginnt und mit dem Urteil endet. Ihm geht das Ermittlungsverfahren voraus, das die Staatsanwaltschaft leitet. Mit dem Wechsel geht die Verfahrensherrschaft auf das Gericht über.
Zunächst wird die Anklage zugestellt, wogegen bei den Kollegialgerichten Einspruch erhoben werden kann. Über ihn entscheidet das Oberlandesgericht.
Anschließend bereitet das Gericht die Hauptverhandlung vor, lädt Beteiligte und Beweispersonen und führt die Verhandlung mündlich und im Regelfall öffentlich durch. Es gelten Unmittelbarkeit und freie Beweiswürdigung.
Das Urteil ergeht auf Grundlage dessen, was in der Hauptverhandlung vorgekommen ist. Danach folgt gegebenenfalls das Rechtsmittelverfahren.