Zum Inhalt springen
LawFinder
Recht & Verfahren

Harmonisierung

Harmonisierung ist die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten durch Unionsrecht. Sie dient der Verwirklichung des Binnenmarkts, indem unterschiedliche nationale Regelungen als Handelshemmnisse beseitigt werden.

Unterschieden werden mehrere Intensitätsgrade. Bei der Mindestharmonisierung legt das Unionsrecht ein Schutzniveau fest, das die Mitgliedstaaten überschreiten dürfen, strengere nationale Vorschriften bleiben zulässig. Bei der Vollharmonisierung ist demgegenüber weder ein Zurückbleiben noch ein Übertreffen erlaubt, weshalb abweichende nationale Regelungen unanwendbar sind.

Diese Unterscheidung hat im Verbraucherrecht erhebliche Bedeutung, weil vollharmonisierende Richtlinien nationale Schutzstandards absenken können.

Instrument der Harmonisierung ist überwiegend die Richtlinie, zunehmend aber auch die Verordnung, die unmittelbar gilt. Ergänzt wird sie durch den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung, der auch ohne Angleichung den Marktzugang eröffnet.