Deutungsschema
Deutungsschema ist ein Begriff der Reinen Rechtslehre Hans Kelsens: Die Norm liefert das Schema, mit dem ein tatsächlicher Vorgang als Rechtsakt gedeutet wird.
Ein äußeres Geschehen, etwa dass Menschen sich in einem Saal versammeln, die Hände heben und ein Papier unterschrieben wird, ist für sich genommen nur ein Naturvorgang. Erst die Verfassung erlaubt es, darin einen Gesetzesbeschluss zu erkennen. Ebenso ist das Zusammentreffen zweier Unterschriften unter einem Text nur dann ein Kaufvertrag, wenn die Rechtsordnung diesem Vorgang die entsprechende Bedeutung zuweist.
Der Gedanke trennt damit Sein und Sollen: Aus dem bloßen Faktum folgt keine rechtliche Bedeutung, sie tritt durch die Norm hinzu.
Praktisch schlägt sich das in der Fallbearbeitung nieder. Die Feststellung des Sachverhalts und seine rechtliche Qualifikation sind zwei getrennte Schritte, und dieselbe Handlung kann je nach herangezogener Norm ganz unterschiedlich zu deuten sein.