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Karriere

Grauer Jobmarkt

Auch: Verdeckter Stellenmarkt

Als grauer Jobmarkt wird jener Teil des Stellenmarkts bezeichnet, der nicht öffentlich ausgeschrieben wird: Positionen, die über Netzwerke, Direktansprache, Empfehlungen oder Personalberater besetzt werden, bevor oder ohne dass ein Inserat erscheint.

In der Rechtsbranche betrifft das insbesondere Positionen auf Partner- und Führungsebene sowie Nachbesetzungen, die vor der Beendigung des bestehenden Dienstverhältnisses vertraulich vorbereitet werden.

Für Bewerber bedeutet das, dass die Sichtung von Stellenanzeigen nur einen Ausschnitt erfasst. Für Arbeitgeber bedeutet es, dass die aktiv suchende Gruppe kleiner ist als der Kreis der insgesamt Wechselbereiten.

Rechtlich ist die verdeckte Besetzung unbedenklich, eine Ausschreibungspflicht besteht in der Privatwirtschaft nicht. Sie gilt allerdings im öffentlichen Dienst, wo Stellen nach den Ausschreibungsgesetzen zu veröffentlichen sind, sowie bei Vorgaben aus Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung zur internen Ausschreibung.