Gleichschrift
Eine Gleichschrift ist eine weitere Ausfertigung eines Schriftstücks mit demselben Inhalt wie das Original.
Im gerichtlichen Verfahren waren Schriftsätze in so vielen Gleichschriften einzubringen, wie Gegner zu beteilen waren, damit das Gericht sie zustellen konnte. Mit dem elektronischen Rechtsverkehr hat sich das erledigt, weil die Übermittlung elektronisch erfolgt und Gleichschriften nur mehr bei Eingaben in Papierform erforderlich sind.
Erhebliche praktische Bedeutung hat die Gleichschrift im Zusammenhang mit dem Gebührenrecht. Bei gebührenpflichtigen Rechtsgeschäften kann die Errichtung mehrerer Urkunden zusätzliche Gebühren auslösen, weshalb Verträge häufig in nur einer Urkunde errichtet werden.
Im Urkundenverkehr ist die Gleichschrift von der beglaubigten Abschrift und von der Ausfertigung zu unterscheiden. Letztere ist die zur Vorlage bestimmte Fassung einer gerichtlichen Entscheidung, die mit Amtssignatur oder Unterschrift versehen ist.