Allgemeine Geschäftsbedingungen (P2B-VO)
Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinn der Platform-to-Business-Verordnung sind sämtliche Bedingungen, die ein Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten einseitig festlegt und die das Verhältnis zu den gewerblichen Nutzern seiner Plattform regeln, unabhängig davon, wie sie bezeichnet werden oder in welchem Dokument sie stehen (VO (EU) 2019/1150).
Die Verordnung gilt seit 12. Juli 2020 und schützt nicht Verbraucher, sondern Unternehmen, die über Plattformen wie Marktplätze, App-Stores oder Buchungsportale an Verbraucher in der Union verkaufen.
Verlangt wird, dass die Bedingungen klar und verständlich formuliert, während der gesamten Geschäftsbeziehung leicht verfügbar und in einer Fassung zugänglich sind, die auch vorvertraglich eingesehen werden kann. Inhaltlich müssen sie unter anderem die Gründe für eine Aussetzung oder Beendigung der Dienste, den Zugang zu Daten und die Handhabung von Nebenwaren offenlegen.
Änderungen sind vorab mitzuteilen und dürfen erst nach einer Frist von mindestens 15 Tagen wirksam werden, damit der gewerbliche Nutzer sein Geschäft anpassen oder kündigen kann. Bedingungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, sind nichtig. Zur Durchsetzung sieht die Verordnung interne Beschwerdesysteme, Mediation und die Klagebefugnis von Verbänden vor.
Von diesen Regeln zu trennen sind die allgemeinen AGB-Regeln des ABGB und des KSchG, die daneben anwendbar bleiben.