Geschäftszahl
Die Geschäftszahl ist die Kennung, unter der ein Akt bei Gericht oder Behörde geführt wird. Sie setzt sich aus Abteilung, Gattungsbuchstaben, laufender Zahl und Jahr zusammen und wird mit jedem Verfahrensschritt um eine Ordnungszahl ergänzt.
Die Ordnungszahl bezeichnet dabei die Reihenfolge der Aktenstücke, weshalb Zitate wie ON 12 auf ein bestimmtes Schriftstück verweisen.
Praktisch bedeutsam ist die Angabe bei jeder Eingabe: Ohne Geschäftszahl kann ein Schriftsatz nicht zugeordnet werden, was bei Fristsachen zu Verzögerungen führt.
In Rechtsmittelverfahren vergibt jede Instanz eine eigene Zahl, sodass Entscheidungen mehrere Kennungen tragen. Bei Zitaten ist daher stets anzugeben, welches Gericht die Zahl vergeben hat. Gleichbedeutend verwendet werden die Bezeichnungen Aktenzahl und Aktenzeichen.